KindertageSPFLEGE jUGENDAMT sTOLBERG

Gesetzliche Grundlagen

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, gleichberechtigte Betreuungsform und somit hat jedes Kind, ab einem Jahr, einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung.

 

Die Betreuung eines Kindes unter einem Jahr ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Somit gibt es auch die Möglichkeit eine Förderung über das Jugendamt zu beantragen.

 

Ansprechpartnerin hierfür ist  Frau Bergmann von der Fachberatungsstelle des Jugendamtes Stolberg . Sie erreichen Frau Bergmann über die Telefonnummer 02402 13326 .

 

Gemeinsam mit der Fachberatungsstelle wird nach Vertragsabschluss, mit der Tagesmutter seiner Wahl, alles Wichtige rund um die Antragstellung besprochen, wie zum Beispiel die Bewilligung  und finanzielle Förderung des Tagespflegeplatzes.